Initiativen des Schulträgers

Angebote und Perspektiven

 

Schwerpunkte

Im Wesentlichen betreffen drei Schwerpunkte des Schulträgers die Medienentwicklung am FEG (vgl. ergänzend die unter dem Stichwort „Unterstützung“ aufgeführten Angebote):

  • Ausbau und Modernisierung der digitalen Infrastruktur am FEG,
  • Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler,
  • Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte.

 

 

Ausbau und Modernisierung

Die Stadt Bonn plant eine grundlegende Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur am FEG. Da das FEG bereits über einen Breitbandanschluss verfügt, bezieht sich die Weiterentwicklung vor allem auf die strukturierte Verkabelung des Schulgebäudes sowie die Bereitstellung eines leistungsstarken und verlässlichen WLans. Finanziert wird der Ausbau u.a. mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsförderungsgesetzt und dem Vorhaben „Gute Schule 2020“.

Da sich das FEG an dem Pilotprojekt „Bonneum“ beteiligt, gehört es zu den Schulen in Bonn, bei denen der Ausbau vorrangig erfolgt.

 

 

Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Die Stadt Bonn arbeitet an einem Modus, der es erlaubt, Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Die in diesem Zusammenhang relevanten finanziellen, rechtlichen und technischen Fragen werden gegenwärtig mit den beteiligten Akteuren und Schulen abgestimmt.

In einem ersten Schritt hat das FEG am 16.11.2020 2020 192 iPads in zwölf iPad-Koffern erhalten, die nach dem derzeitigen Planungsstand bis zum 25.11.2020 eingerichtet sind. Bis dahin soll möglichst auch geklärt werden, wie die Ausleihe der Geräte (einschließlich einer ordnungsgemäßen Rückgabe und der individueller Zurechenbarkeit von eventuellen Schäden und Haftungsansprüchen) organisiert wird. Da jeder iPadkoffer über einen im Schulgebäude mobil einsetzbaren Router verfügt, besteht in der gesamten Schule die Möglichkeit, mit den Geräten online zu arbeiten. Betreut und verwaltet werden die Geräte zentral von der Bundesstadt Bonn, sodass ihre Nutzung Einschränkungen unterliegt, die gewährleisten, dass die iPads ausschließlich im Sinne der gewünschten schulischen Verwendung zum Einsatz kommen (und zwar voraussichtlich zunächst im Präsenzunterricht, da als Leihgeräte für den für den Distanzunterricht eine hinreichende Anzahl an Desktoprechnern samt Peripheriegeräten zur Verfügung steht, die auf der Basis eines Linux-Betriebssystems die vollständige Nutzung der am FEG verwendeten digitalen Werkzeuge erlauben).

 

 

Endgeräte für Lehrkräfte

Um im FEG eine gewinnbringende Nutzung der Geräte für die Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, sollen die Lehrkräfte ebenfalls zeitnah mit iPads ausgestattet werden. Begleitet wird die Ausstattung von Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten (Lehrerhandbuch, Lernvideos, Online- und Präsenzveranstaltungen). Auch gab es am FEG u.a. zu Fragen der unterrichtlichen iPad-Nutzung am 09.11.2020 einen pädagogischen Tag.

 

Musternutzungsbedingungen für Endgeräte

Das MSB hat zusammen mit der Medienberatung Vorschläge zur Gestaltung von
Nutzungsvereinbarungen für Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und für
Lehrkräfte veröffentlicht:

Diese Dokumente stellen keine Vorgaben des Landes NRW dar, sondern sind als ein
Angebot zu verstehen, das an die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten vor
Ort angepasst werden kann.


Ausblick: Einbindung von dienstlichen Endgeräten in Netzwerke an Schulen

In der SchulMail vom 29.10.2020 gibt das Schulministerium Hinweise zur Einbindung der Endgeräte für Lehrkräfte in die schulischen Netzwerke:

IT-Netzwerke in Schulen

Grundsätzlich ist bei den Netzwerken, die Schulträger ihren Schulen bereitstellen, zwischen verschiedenen Arten zu unterscheiden. Schulen verfügen in der Regel über schulinterne Netzwerke, zum einen insbesondere zur schulinternen Verwaltung und zum anderen zu pädagogischen Zwecken.

Im schulinternen Verwaltungsnetz erfolgt z. B. häufig der Zugriff auf Schulverwaltungsprogramme, Anwendungen zur Stunden- und Vertretungsplanung und die pädagogische Dokumentation, beispielsweise Anwesenheitslisten, Noten- und Zeugnislisten, Fördergutachten. Zu diesem Netz haben nur Lehrkräfte und schulisches Personal Zugang, welche zur Nutzung dieser Anwendungen besonders berechtigt sind.

Das pädagogische Netz kann im Gegensatz zum schulinternen Verwaltungsnetz auch von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Es dient beispielsweise zur Bereitstellung und Bearbeitung von Unterrichtsmaterial.

Außerdem sind viele Schulen auch häufig an ein externes Netz angebunden, das dem Schulträger zur Erfüllung seiner Aufgaben dient. Zugang zu diesem Netz haben, z. B. über kommunale Verwaltungsrechner, im schulischen Kontext nur berechtigte Personen, wie zum Beispiel kommunale Bedienstete des Schulsekretariats oder auch die Schulleitung.

Einsatz und Einbindung der dienstlichen Endgeräte

Die dienstlichen Endgeräte sind für die üblichen Tätigkeiten von Lehrkräften vorgesehen, also in der Regel für rein pädagogische Tätigkeiten, aber auch für die pädagogischen Dokumentationstätigkeiten. Auch sind sie für die schulinterne Verwaltung zugelassen. Sie können grundsätzlich sowohl in alle schulinternen als auch externen Netzwerke eingebunden werden, sofern den Belangen des Datenschutzes durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen wird. Der Zugang zu einzelnen Netzen hängt von den konkreten, ihren Aufgaben entsprechenden Berechtigungen eines Nutzers bzw. einer Nutzerin ab. Eine Einbindung dieser dienstlichen Endgeräte in das private Netz der Lehrkräfte am heimischen Arbeitsplatz ist möglich, sofern auch hier den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen wird. Zu unterscheiden von der Nutzung ist die Verwaltung der Endgeräte. Diese soll zentral durch den Schulträger erfolgen.

Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit

Die Geräte sollen vom Schulträger zentral konfiguriert und verwaltet werden. Die dienstlichen Endgeräte sollen die Lehrkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags in der Schule und am häuslichen Arbeitsplatz unterstützen können und dabei zugleich den Belangen des Datenschutzes und der Datensicherheit umfassend Rechnung tragen, insbesondere mit Blick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Funktional ist ein dienstliches Endgerät dadurch vergleichbar mit einem stationären Endgerät, welches der Lehrkraft in der Schule zur Verfügung steht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den zentral verwalteten dienstlichen Geräten ist möglich und bedarf keiner gesonderten Genehmigung.
Es ist durch technische und organisatorische Maßnahmen, u. a. durch verschiedene Rechte und Rollen sicherzustellen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur durch Berechtigte im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erfolgen kann.

Die getroffenen Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erfolgen.


Die Einbindung der iPads für Lehrkräfte in das pädagogische Netz ist am FEG so geplant, wie es das Schulministerium in seiner E-Mail beschreibt.

Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich auf der Website des Ministeriums in Form einer Liste mit Fragen und Antworten („FAQs“).


Ausblick: Medienentwicklungsplanung – eine gemeinsame Aufgabe von Schulträger und Schule

Einen guten Überblick zur kommunalen Medienentwicklungsplanung liefert die nachstehende Orientierungshilfe der Medienberatung NRW: